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Versorgung und Zuzahlung

Rezept & Co

HEMLIBRA® bekommst Du ganz einfach in der Apotheke gegen Vorlage Deines Rezeptes. Was es sonst noch dazu zu wissen gibt, erfährst Du hier.

Mit dem 1. September 2020 hat sich die Gesetzeslage geändert. HEMLIBRA® und alle anderen Hämophilie-Medikamente gibt es seitdem in der Apotheke.

Wenn Du von der Zuzahlung befreit bist, ist keine gesetzliche Zuzahlung fällig. Falls Du nicht zuzahlungsbefreit bist, gibt es spezielle Regelungen für die Packungsgröße, damit Du nicht unverhältnismäßig viel bezahlen musst:

 

Versicherte zahlen für jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel pro Packung zehn Prozent des Verkaufspreises dazu, höchstens zehn Euro und mindestens fünf Euro. Die Zuzahlung beträgt jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten des Mittels.

 

Für Hemlibra sind folgende Normbereiche* definiert: 

N1: 2 – 2  

N2: 4 – 4  

N3: 11 – 12

*Quelle: Anlage 1 zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung von Packungsgrößen nach § 5 PackungsV, Stand: 03.09.2020 

 

Die Zusammenstellung N1 beinhaltet zwei Packungen – Du bezahlst aber nur 10 Euro. N2 beinhaltet 4 Packungen und N3 11–12 Packungen – Du bezahlst jeweils nur 10 Euro. Benötigst Du 8 Packungen, wird Deine Ärztin oder Dein Arzt Dir 2 x N2 aufschreiben – für die Du dann aber 20 Euro bezahlen musst.  

 

Folgende Kombinationen sind möglich: 

Mögliche Zusammenstellungen und Stückelungen 

Verordnete Packungen  Zusammenstellungen  Zuzahlung (Euro) 
1 St.    1 x 1 St.    10   
2 St.    1 x N1    10   
3 St.    1 x N1 + 1 x 1 St.  20   
4 St.    1 x N2    10   
5 St.    1 x N2 + 1 x 1 St.  20   
6 St.    1 x N2 + 1 x N1  20   
7 St.    1 x N2 + 1 x N1 + 1 x 1 St.  30   
8 St.    2 x N2    20   
9 St.    2x N2 + 1 x St. 1  30   
10 St.    2 x N2 + 1 x N1  30   
11 St.    1 x N3    10   
12 St.    1 x N3    10   

 

Übrigens ist die mögliche Zuzahlung für Menschen mit einer chronischen Erkrankung auf 1 Prozent des jährlichen Bruttojahreseinkommens gedeckelt (für Menschen ohne chronische Erkrankung sind es 2 Prozent). 

Weitere Informationen zur Zuzahlungsbefreiung findest Du hier 

Theoretisch musst Du auch für Deine Hämophilie-Medikamente in Vorleistung gehen. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig mit Deiner privaten Krankenkasse in Verbindung zu treten und eine Regelung zu finden.

Du solltest aufmerksam Deinen Verbrauch und Deinen Vorrat beobachten, damit es nicht zu Engpässen kommt. Im Notfall wirst Du aber bei Deiner Hämophilie-Ärztin oder Deinem Hämophilie-Arzt die nötigen Präparate bekommen. 

Über das richtige Verhalten im Notfall erfährst Du mehr unter Was tun im Notfall?. 

Ja. Die Dokumentation ist auch mit HEMLIBRA® Pflicht! Außerdem ist sie wichtig, um die Ausprägung Deiner Hämophilie besser zu verstehen und Dich so optimal versorgen zu können. Im Servicebereich vom Hemcoach findest Du entsprechendes Material. Wir empfehlen Dir aber auch Dokumentations-Apps, die das ganze Prozedere schneller, genauer und auch noch spielerischer machen. 

Im Notfall gibt es bei der Behandlung mit HEMLIBRA® eine Besonderheit: Die üblichen Tests, mit denen die Ärztinnen und Ärzte die Gerinnungsaktivität des Blutes bestimmen, sind bei einer HEMLIBRA®-Behandlung ungeeignet, das sind aPTT-basierte und bestimmte chromogene Tests. Geeignet sind modifizierte Faktor-VIII-Einstufentests, kalibriert gegen Emicizumab. Mehr dazu findest Du hier.

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