Erwerbsminderungsrente bei Hämophilie A

Erwerbsminderungsrente – Kampf mit der DRV (Teil 1)

In meinem heutigen Blog-Beitrag teile ich mit Euch meine Erfahrungen in puncto Erwerbsminderungsrente mit Hämophilie A. Dieses Thema muss ich in zwei Teile aufgliedern, da es sehr umfangreich ist.

Schon seit 1990 habe ich einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 60. Im Jahre 2011 bekam ich vom Versorgungsamt den GdB von 100 zuerkannt. Da sich mein Gesundheitszustand weiter verschlechterte und sich die Arztbesuche beim Orthopäden, Internisten und auch im Hämophilie-Zentrum häuften, riet man mir Folgendes: einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Ich höre heute noch meinen damaligen Orthopäden, der mir sagte: „Mit Ihren kaputten Gelenken sind Sie definitiv ein Fall für die Erwerbsminderung!“

Ein mühsamer Weg beginnt

Im Dezember 2009 stellte ich den Antrag und reichte alle Arztberichte ein, die ich selbst zu Hause hatte. Zudem hatte ja der Rentenversicherungsträger auch die Angaben über all meine behandelnden Ärzte. Kurze Zeit später kam der Ablehnungsbescheid mit Datum vom 05.03.2008 – mit dem Hinweis, dass ich ja Widerspruch einlegen könnte. Für mich und meine Frau war klar, dass wir genau das tun würden, aber nicht im Alleingang, sondern mit anwaltlicher Hilfe.

Wir machten uns auf die Suche nach einem darauf spezialisierten Rechtsbeistand und wurden fündig. Ganz in der Nähe unserer damaligen Wohnung befand sich die Kanzlei einer Rechtsanwältin, deren Spezialgebiet Fälle wie meiner waren.

Und los ging es. Ich beauftragte meine Rechtsanwältin mit der Wahrnehmung meiner Interessen – in diesem Fall zuerst einmal Widerspruch einzulegen. Unvermittelt teilte man mir mit, dass diese Angelegenheit sehr langwierig, aufwendig und auch finanziell nicht ohne Folgen für mich sein würde. Aber das sollte und musste so sein und ich gab den Startschuss für alles.

Meine Anwältin ging sofort in die Offensive, verschaffte sich Akteneinsicht, schrieb meine behandelnden Ärzte an und so nahm alles seinen Lauf. Ruckzuck teilte mir der Rentenversicherungsträger mit, wann ich mich wo und bei welchem Gutachter einfinden sollte. All diesen Terminen ging ich nach und die erstellten Gutachten waren in meinen Augen teilweise vollkommen „daneben“. Eigentlich war ich laut der Gutachten zu nichts mehr wirklich zu gebrauchen. Auf der anderen Seite sollte ich in der Lage sein, Hilfstätigkeiten auszuführen, bei denen ich auf Leitern steigen sollte – beispielsweise bei einer Tätigkeit im Museum.

Tipp

Ablehnungsbescheid von der Versicherung? Gib nicht sofort auf sondern hole Dir zur Not rechtlichen Beistand.

Schreibtischarbeit, ohne die Ellenbogen zu belasten?

Des Weiteren gab man in einem Gutachten im Jahr 2010 an, dass ich noch eine Tätigkeit im Büro ausführen könnte. Allerdings mit dem Hinweis, dass die Ellenbogen aber nicht belastet werden dürften. Eine Bürotätigkeit, bei der die Ellenbogen nicht belastet werden, – aha, eine sehr merkwürdige Angelegenheit. Wie soll das denn bitte funktionieren bei Telefonaten, Arbeiten an einem Computer oder aber bei anderen Tätigkeiten am Schreibtisch?!

Es gibt noch mehr solch unsinniger und nicht nachvollziehbarer Aussagen aus verschiedenen Gutachten, die man nur noch mit Kopfschütteln abtun kann. So sollten zum Beispiel folgende Tätigkeiten vermieden werden:

Trotzdem hieß es, ich könnte folgende Arbeiten durchführen: Bürotätigkeiten aller Art, Praktika zur Neufindung von geeigneten Berufen – eventuell sogar mit einer Umschulung verbunden – oder Pförtnertätigkeiten.

Solche Vorschläge – und das von Gutachtern, die für den Rentenversicherungsträger tätig sind, stießen auch bei meiner Anwältin auf pures Entsetzen. Doch sie konfrontierte die DRV immer und immer wieder mit diesen Dingen und mit Beispielen aus anderen Verfahren und Gutachten, bei denen man wohl vielen anderen Menschen schon das Gleiche „untergejubelt“ hat. Einige der Gutachter drehten sich mit ihren Aussagen wirklich im Kreis und wussten wohl zum Schluss gar nicht mehr, was sie da überhaupt begutachtet und im Anschluss niedergeschrieben hatten.

Alles in allem zermürbte mich diese ganze Angelegenheit psychisch ohne Ende. Denn man selbst weiß genau, was man noch leisten kann. Und selbst, wenn man will, muss man sich, so wie in meiner Situation, eingestehen, dass man eben doch mit dieser Krankheit und ihren Folgeerscheinungen nicht mehr alles leisten kann.

Und so zog sich das Widerspruchsverfahren immer weiter … Eine Klage vor dem zuständigen Sozialgericht sollte folgen … und sie folgte. Seid gespannt auf Teil 2 meiner Geschichte.


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