Weiterbildung mit Hämophilie A

Arbeitsrecht – Rechte im Job für Menschen mit Hämophilie A

Hämophilie A ist eine chronische Erkrankung, die sich in der Regel gut behandeln lässt. Mitunter kann sie aber zu Einschränkungen führen – auch im Beruf. Vielleicht hast Du auch ein paar Fragen, was die Rechte im Job mit Hämophilie A betrifft.

Hämophilie A und Arbeitsrecht

Für Menschen mit Hämophilie A gelten die gleichen Regelungen wie für andere Menschen mit chronischen Erkrankungen. Leider sieht das Arbeitsrecht für chronisch Kranke keinen speziellen Schutz vor. Anders ist jedoch die Situation, wenn eine Schwerbehinderung vorliegt. Falls Deine Hämophilie A zu starken körperlichen, psychischen und kognitiven Einschränkungen führt, kannst Du einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Schwerbehinderte haben besondere Rechte und genießen arbeitsrechtlich besonderen Schutz. Als schwerbehindert gelten Menschen, bei denen ein Behinderungsgrad von 50 festgestellt wird. Das bringt verschiedene Vorteile mit sich: Wenn Du aufgrund Deiner Hämophilie A einen Schwerbehindertenausweis erhältst, hast Du zum Beispiel Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage.

Rechte im Job mit Hämophilie A: Auskunftspflicht?

„Muss mein Arbeitgeber von der Hämophilie A wissen?“ – Diese Frage hast Du Dir sicher schon einmal gestellt. Arbeitsrechtlich gilt folgende Regelung: Du musst Deinem Arbeitgeber nicht von einer chronischen Erkrankung wie Deiner Hämophilie A erzählen. Es handelt sich dabei weder um eine ansteckende noch um eine meldepflichtige Krankheit. Anders liegt jedoch der Fall, wenn Deine Hämophilie A Deine Arbeitsleistung einschränkt oder Du bedingt durch die Erkrankung andere gefährden könntest. Dann musst Du Deinen Arbeitgeber über Deine Hämophilie A informieren.

Auch im Bewerbungsgespräch musst Du Deine Hämophilie A nicht thematisieren, sofern sie Deine Leistung an dem zukünftigen Arbeitsplatz nicht beeinträchtigen kann. Generelle Fragen nach einer chronischen Erkrankung kannst Du deshalb also mit „Nein“ beantworten. Mehr zu diesem Thema findest Du im Artikel „Hämophilie A – Wie sage ich es dem Chef?“.

Dein Recht auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

In Deutschland gibt es die Möglichkeit, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) zu beantragen. Sie stehen jedem Erwerbstätigen zu, dessen Erwerbs- oder Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist (= schwerbehindert) oder der davon bedroht ist. Die LTA gewähren die Kostenübernahme für kleine und größere Veränderungen des Arbeitsplatzes: höhenverstellbare Sitzmöbel bei eingeschränkter Beweglichkeit der Hüfte oder eine ergonomische Tastatur bei Schulterproblemen. Auch eine Weiterbildung für ein anderes Tätigkeitsfeld ließe sich so finanzieren. Diese Option kommt in Frage, wenn Deine Hämophilie A zu körperlichen Einschränkungen führt und Du deshalb zu einer anderen Beschäftigung wechseln musst. Wende Dich am besten an die Deutsche Rentenversicherung oder an die Agentur für Arbeit.

Dein Kind hat Hämophilie A – was tun im Krankheitsfall?

Eltern, deren Kind an Hämophilie A erkrankt ist, können häufiger im Job ausfallen. Vielleicht fragst Du Dich, welche rechtlichen Regelungen in diesem Fall greifen und wie sich Dein Ausfall auf Dein Gehalt auswirkt.

Für den Fall, dass Du aufgrund der Erkrankung Deines Kindes oder Deiner Kinder bei der Arbeit fehlst, hat der Gesetzgeber zwei Möglichkeiten geschaffen: Nach § 616 des Bürgerliches Gesetzbuchs (BGB) haben Eltern Anspruch auf Freistellung und Entgeltfortzahlung für etwa fünf Arbeitstage. Außerdem besteht nach § 45 Sozialgesetzbuchs V (SGB V) die Option der unbezahlten Freistellung mit Anspruch auf Krankengeld – sofern Du gesetzlich versichert bist. Allerdings hat die bezahlte Freistellung gegenüber der Gewährung von Krankengeld Vorrang. Wenn Dein Arbeitsvertrag eine Fortzahlung des Entgelts ausschließt, besteht zudem die Möglichkeit, Dich unbezahlt freistellen zu lassen. Zehn Arbeitstage pro Kind sind pro Elternteil in einem Kalenderjahr möglich.

Voraussetzung für eine bezahlte Freistellung ist, dass Dein Kind jünger als zwölf Jahre alt ist und krankheitsbedingt zu Hause gepflegt und betreut werden muss. Auch die Begleitung zu Arztterminen zählt dazu. Darüber hinaus musst Du eine ärztliche Bestätigung vorlegen können. Diese sollte belegen, dass Dein Kind krank ist und Du aus diesem Grund nicht arbeiten kannst.


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Quellen:

www.integrationsamt.de
www.deutsche-rentenversicherung.de
www.bit.ly/arbeitsagentur-behinderung
http://www.sueddeutsche.de/karriere/chronisch-krank-im-job-wenn-ehrlichkeit-schadet-1.2547583, abgerufen am 22.12.2017